Unnötiger Garantiezwang in Deutschland

24. Mai 2016

Welche Wege führen an den Garantiekosten vorbei?

Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 hatte bekanntlich unter anderem zum Ziel, das Rentenniveau des sogenannten Eckrentners¹ von 70 auf 67 Prozent zu reduzieren. Im Gegenzug sollte die betriebliche Altersvorsorge (bAV) aufgewertet und kapitalbildende Rentenprodukte (Riester-Rente) staatlich gefördert werden. Die Idee dabei war, die aufgrund der schrumpfenden Bevölkerungszahl zu erwartenden Schwächen der umlagefinanziertenstaatlichen Rente auszugleichen. Es wurde damals auch festgelegt, dass mindestens die eingezahlten Beiträge (Beitragsgarantie) in Form von Renten wieder ausbezahlt werden müssen.

In Zeiten, in denen Zins und Zinseszins praktisch abgeschafft sind, erscheint es wenig zielführend, Sparer über einen sehr langen Zeitraum durch einen Garantiezwang in ebenjene Anlagen zu drängen, deren Zins nicht mehr existiert. Der Staat setzt mit Steuergeldern damit Anreize, in „teure“ Anlagen zu investieren, statt potenziell renditeträchtigere Anlagen zu fördern. Prof. Olaf Stotz von der Frankfurt School of Finance & Management hat daher eine Methode entwickelt, welche die Auswirkungen von Beitragsgarantien auf das Sparergebnis messbar macht. Die Garantiekosten werden dabei ermittelt, indem zwei Sparpläne miteinander verglichen werden: einerseits ein Sparplan mit 100-prozentiger Beitragsgarantie, andererseits ein Sparplan ohne Garantie.

Garantiekostenindex schafft Transparenz

Die Garantiekosten werden dabei als die Differenz des durchschnittlichen Endvermögens beider Sparpläne definiert. Als Ergebnis werden die sogenannten Opportunitätskosten² einer starren 100 Prozent-Beitragsgarantie über die zurückliegenden Jahre aufgezeigt (siehe Schaubild 1). Somit erhalten Garantien erstmalig einen modellhaften Euro-Wert im Sinne eines greifbaren „Preisschilds“. Das Schaubild zeigt die Entwicklung der Garantiekosten von Anfang 2000 bis Juli 2015.

Garantiekosten

Entwicklung der Garantiekosten

Als Simulationsgrundlage dient eine 25-jährige Sparerin, die im Rahmen ihrer Altersvorsorge monatlich 50 Euro anlegt. Die Ansparphase dauert 42 Jahre, was zu einem Rentenbeginn mit 67 Jahren führt. Der gesamte Einzahlungsbetrag beläuft sich somit auf 25.200 Euro.

Die Kenntnis der aufgezeigten Garantiekosten wirft Fragen auf: Warum beharrt der Staat insbesondere bei „gewissen“ geförderten Sparformen auf Beitragsgarantien, wenn dabei hohe fünf- bis sechsstellige Euro-Beträge an Garantiekosten entstehen können? Das Wort „gewisse“ ist insofern relevant, als die ebenfalls staatlich geförderte Rürup-Rente keinem staatlich geforderten Garantiezwang unterliegt.

Bei Rürup haben Bürger bereits seit jeher eine Wahlmöglichkeit in puncto Beitragsgarantie. Die Anbieter am Markt bieten in der Folge eine breite Palette an mehr oder weniger garantierten Produkten an. Diese Ungleichbehandlung zwischen den ersten beiden Schichten der Altersvorsorge ergibt nicht nur erstaunlich wenig Sinn, sondern sie müsste staatlicherseits dringend angegangen werden.

Die Flexibilisierung von Beitragsgarantien ist notwendig. Das zu erwartende Endvermögen im Rahmen der Altersvorsorge könnte durchaus höher ausfallen, wenn nur das ausgesprochene Absicherungsniveau niedriger wäre (siehe Grafik).

Steigendes erwartetes Endvermögen bei sinkendem Absicherungsniveau

einBlick

Gerade in einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase sorgen hohe und starre Beitragsgarantien dafür, dass Anleger ihre Sparziele kaum mehr erreichen können. Eine Flexibilisierung der Beitragsgarantien scheint daher dringend geboten zu sein. Nur so können Altersvorsorgeprodukte der zweiten Schicht ihre Leistungsfähigkeit langfristig erhalten, anstatt wie aktuell unter den verpflichtenden Beitragsgarantien zu leiden.

 

1 Idealtypisch sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat
2 Opportunitätskosten im Sinne entgangener Erlöse, die dadurch entstehen, dass vorhandene Möglichkeiten zur Renditesteigerung nicht wahrgenommen werden

 

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Mentel
Projektmanager DWS Private Altersvorsorge
sebastian.mentel@dws.de
Telefon: (069) 910 13831