Riester allgemein: Änderung bei der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

05. April 2018

Keine automatischen Korrekturen mehr bei „leicht“ fehlerhaften Zulagenanträgen

Grundsätzlich müssen für die Beantragungen im Rahmen der Zulagen bei der RiesterRente entsprechende Anträge (Dauerzulageanträge) eingereicht werden, die vollständig und korrekt ausgefüllt sein müssen. Bei unvollständigen Anträgen kommt es direkt zu Rückläufern und einer Nichtauszahlung von Zulagen.

In der Vergangenheit hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) allerdings bei „kleineren Unstimmigkeiten“ im Rahmen des Dauerzulageantrages automatisch Korrekturen durchgeführt, wenn z.B. die Steuernummer (TIN) mit einem Zahlendreher falsch angegeben wurde. Dies wird seit 2017 allerdings nicht mehr praktiziert. Deshalb kommt es seit ein paar Wochen zu einigen Rückfragen bei bestehenden Riesterverträgen. In der Vergangenheit sind dann bei diesen die Zulagen geflossen, für 2017 dann aber plötzlich nicht mehr. So werden z.B. im partner@web der DWS entsprechende Fehlermeldungen ausgewiesen. Die Zulagenverbuchungen erfolgen bei den Produktanbietern ja zu ganz unterschiedlichen Zeiten. Wir empfehlen deshalb, diese bei den Kunden individuell zu prüfen.

Bei der DWS Altersvorsorge werden die Zulagen für 2017 Mitte Mai 2018 verbucht. Im Anschluss daran werden wir ein entsprechendes Mailing versenden, in welchem wir auf fehlerhafte Dauerzulageanträge und/oder nicht ausgezahlte Zulagen hinweisen werden. Somit bestehen dann entsprechende Korrekturmöglichkeiten.

Ihr Netfonds-Team der fondsgebundenen Altersvorsorge

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