§ 34f Novellierung: Einführung ggf. erst im Juni?

04. Februar 2019

Webinar am 07.02.2019 – jetzt noch schnell anmelden!

Die Novellierung der FinVermV versteht sich als nationale Anwendung der MiFID II auf das Vermittlungsgeschäft nach § 34f GewO. Diese ist gleichzeitig die umfassendste Änderung seit Einführung des § 34f in 2013. Wann genau die novellierte Verordnung in Kraft tritt, ist aktuell wieder unklar. Nach neuesten Informationen könnte die Verordnung nun doch erst im Juni in Kraft treten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Hier einmal ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

  • Interessenskonflikte: Die Anforderungen an die Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten werden konkretisiert und verschärft. Zuwendungen durch Dritte sind weiterhin zulässig, sie dürfen sich allerdings nicht nachteilig auf die Qualität der Beratung auswirken und den Grundsatz, im bestmöglichen Interesse des Anlegers zu handeln, nicht beeinträchtigen.
  • Zielmarkt: Finanzanlagenvermittler sind verpflichtet, sich alle erforderlichen Informationen inkl. Zielmarktdefinition beim Produktgeber zu beschaffen und die Vereinbarkeit eines Produkts mit Kundenvorgaben anhand des Zielmarkts zu beurteilen. Dies wird bei uns über unsere Beratersoftware automatisch im Beratungskreislauf integriert.
  • Geeignetheit: Anstelle des bisher eingesetzten Beratungsprotokolls ist dem Anleger eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen. Diese soll u.a. Informationen beinhalten, inwiefern die abgegebene Empfehlung zu den Anlagezielen und sonstigen Merkmalen des Kunden passt. Sie finden auf unserer Beraterplattform die „Anlageberatung“ als neues Modul.
  • Kostentransparenz: Sämtliche Kosten und Nebenkosten sind dem Kunden sowohl vor Geschäftsabschluss (ex ante) sowie mindestens einmal im Jahr während der Laufzeit einer Anlage (ex post) offenzulegen. Die ex post Darstellung übernimmt die Depotverwahrstelle für Sie. Die ex ante Darstellung ist über das neue Beratungsprotokoll (Geeignetheitserklärung) über das System abrufbar. Die Provisionen sind hier deutlich detaillierter aufgelistet als im Beratungsprotokoll. Es werden die Fondsgebühren, Depot- und Transaktionskosten sowie Abschluss- Bestandsprovisionen und die Servicegebühren detailliert und in tatsächlicher Höhe ausgewiesen.
  • Telefonaufzeichnungen (Taping): Vor allem das Taping ist eine größere Umstellung im Berateralltag. Daher haben wir Ihnen auf dieser Seite alle Informationen dazu übersichtlich dargestellt. Unsere Lösung funktioniert ganz einfach über eine Konferenzschaltung. Das bedeutet, dass Sie keine zusätzliche Hardware anschaffen müssen.

Da wir die MiFID II Regularien mit unserem Haftungsdach, NFS Netfonds Financial Service GmbH, bereits zum Jahresanfang 2018 umsetzen mussten, können Sie sich auf praxiserprobte Lösungen freuen, egal ob es sich dabei um die Geeignetheitserklärung oder Aufzeichnungspflicht handelt.

Trotzdem werden die Anpassungen eine spürbare Umstellung für Ihren Berateralltag bedeuten. Daher unser Tipp: Informieren Sie sich bereits jetzt und schauen Sie sich HIER unsere neue Informationsseite an.

Hier befinden sich unter anderem folgende Inhalte:

  • Eine Infobroschüre mit den wesentlichsten Informationen zum Thema FinVermV (rechtliche Vorgaben, technische Umsetzung in AdWorks, unser Service)
  • Video-Anleitungen zu den neuen Beratungstools in AdWorks, Anlageberatung und Anlagevermittlung
  • Weiterführende Informationen zum Thema Taping (Bestellschein, FAQ etc.)

Prüfen Sie parallel, ob Ihr Festnetzanschluss und/oder Ihr Mobilfunkgerät für eine Konferenzschaltung geeignet sind.

Unser Schulungsangebot:

Wir werden Ihnen zwei thematisch ähnliche Webinare anbieten.

Melden Sie sich dazu bitte HIER an.

1. Termin am 07. Februar 2019 um 11:30 Uhr
2. Termin am 15. März 2019 um 11:30 Uhr

In den Webinaren werden wir zum einen auf den aktuellen rechtlichen Status der Novellierung eingehen, zum anderen auch präsentieren, wie die neuen Tools in AdWorks technisch zu handhaben sind. Diese Tools werden Ihnen ab Mitte Februar zu Testzwecken zur Verfügung stehen. Rechtlich relevant werden sie voraussichtlich erst ab dem 16. März.

Eine häufig gestellte Frage ist, wie man die verschärften Vorgaben, insbesondere das Taping, möglichst vermeiden kann. Dazu bekommen Sie in dem neuen Infobereich noch einmal alle Informationen zur Verfügung gestellt. Kleiner Vorgriff: Da die Vermögensverwaltung nicht als Finanzinstrument gesehen wird, könnte dies eine Alternative für Sie darstellen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter finvermv@netfonds.de zur Verfügung!

Ihr Netfonds-Team

Bild: pixabay.com