Neues aus dem KV-Land

13. Februar 2019

Unser KV Experte Oliver Bruns klärt auf

Zum Jahreswechsel 2018/2019 hat es eine ganze Reihe von Änderungen gegeben, die in Kraft getreten sind. Manches ist möglicherweise „unter dem Radar“ geblieben, ist aber gleichzeitig wichtig für den Vertrieb und Ihre Kunden. Und deswegen wollen wir hier die wichtigsten Neuigkeiten erwähnen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich wieder den KV-Beitrag

Von 2015 bis 2018 musste der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung vom Beitragszahler alleine getragen werden. Auch von denen, die eigentlich einen Arbeitgeber haben. Das ist nun vorbei. Seit dem 01.01.2019 wird sich der gesamte KV-Beitrag wieder schiedlich-friedlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.

Mindestbeitrag für Selbständige halbiert

Wer sich selbständig macht, braucht Absicherung auch in der Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig sind bei den allermeisten aber die finanziellen Mittel begrenzt. Die GKV hatte bisher einen besonders hohen Einstiegsbeitrag. Dieser wurde nun deutlich nach unten korrigiert. Selbständige Berufsanfänger bezahlen nun GKV-Beitrag auf die Mindestbemessungsgrundlage von 1038,33 Euro. Bei einem Beitragssatz von 15,6 Prozent inklusive Tagegeldanspruch ab dem 43. Tag und Pflegepflichtversicherung für Kinderlose ergibt das einen Mindestbeitrag von 196,24 Euro.

Beitragserhöhung in der Pflegepflichtversicherung 

Es gab eine ganze Reihe von politischen Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege in Deutschland. Auch, wenn vieles davon der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein ist, so kosten die Maßnahmen nun einmal Geld. Deswegen hat der Gesetzgeber beschlossen, dass der Beitragssatz steigt. Seit dem 01.01.2019 sind es 3,05 Prozent bzw. 3,3 Prozent für Kinderlose.

Zugangsrecht für Zeitsoldaten zur GKV

Zeitsoldaten, die nach dem 01.01.2019 aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, können binnen drei Monaten nach Dienstzeitende einen Antrag auf Aufnahme in die freiwillige Versicherung bei einer GKV stellen. Sie haben nun ein Zugangsrecht, sofern die Frist eingehalten wird.

Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds:

Oliver Bruns
E-Mail: obruns@netfonds.de

Ihr Netfonds-Team

Bild: pixabay.com