Neue Anträge bei der DWS Altersvorsorge

24. Mai 2018

Umsetzung aufgrund des Inkrafttretens der DSGVO

Ab morgen wird die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) in Kraft treten. Im Zuge dessen wird die DWS neue Antragsunterlagen mit dem Stand 05/2018 im Rahmen der DWS Altersvorsorge veröffentlichen.

Wie gewohnt stehen Blanko-Anträge NICHT in Papierform oder PDF zur Verfügung, sondern müssen aufgrund der kundenindividuellen Produktinformationsblätter (PIB) über den Rechenkern der DWS erzeugt werden. Die neuen Anträge können sofort eingesetzt werden.

Eine Übergangszeit, in der die DWS auch noch die Anträge mit Stand 12/2017 annimmt, wird eingeräumt. Diese endet am 31. August 2018. Nach diesem Termin werden alle Anträge mit Stand 12/2017 abgelehnt. Leider können nach diesem Termin keine Kulanzregelungen getroffen werden. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, bis Ende August alle Anträge mit Stand 12/2017 eingereicht zu haben.

Die Angebotsrechner der DWS Power Inside (inkl. der neuen Antragsformulare) werden voraussichtlich Anfang Juni 2018 aktualisiert. Sobald dies erfolgt ist, werden Sie über unseren Newsletter entsprechend informiert.

Ihr Ansprechpartner im Hause Netfonds:

Guido Steffens
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