Geldtransferverordnung

01. September 2017

Bitte prüfen Sie Ihre Bankverbindung

Ab Juni 2017 traten mit der neuen Geldtransferverordnung weitere Regularien im Zahlungsverkehr in Kraft. Wo vorher lediglich der Abgleich der IBAN ausreichte, müssen jetzt auch die Kontoinhaber abgeglichen werden. Banken die abweichende Informationen erhalten, können die Annahme der Zahlung verweigern.

Wir würden Sie daher bitten, dass Sie einmal prüfen ob die bei uns hinterlegte Bankverbindung (IBAN UND Name des Kontoinhabers) mit der Information bei Ihrer Hausbank identisch ist.

Zur Prüfung navigieren Sie bitte zu fundsware, klicken Sie auf den Link und gleichen Ihre Daten auf dem Reiter Vereinbarungen ab. Sollten sich daraus Änderungen ergeben, nutzen Sie bitte das PDF zur Stammdatenänderung im Anhang.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, und auf weiterhin gute Zusammenarbeit.

Ihr Team der Netfonds Gruppe