DWS Altersvorsorge: Wichtige Hinweise zur Antragseinreichung

22. September 2017

Reminder: Neue Richtlinien zur Legitimation der Anleger für DWS Altersvorsorge

Wir möchten im Rahmen der Vertragseinreichung bei der DWS Altersvorsorge erneut daran erinnern, dass auch hier entsprechende Ausweiskopien der Kunden notwendig sind. Wir hatten bereits per Newsletter entsprechend informiert. Leider erreichen uns aber immer wieder Antragsunterlagen ohne die notwendigen Kopien.

Deshalb möchten wir den Sachverhalt nochmals in Erinnerung bringen: Seit Ende Juli 2017 gibt es eine neue Vorschrift für die Antragseinreichung bei den DWS Altersvorsorgeprodukten. Um die Vorschriften entsprechend umzusetzen, ist für alle Vorgänge mit Identifizierungspflicht (z.B. Depoteröffnung, Namensänderung oder Vollmacht) bei der DWS ab sofort eine vollständige und gut lesbare Kopie (Scan/Foto) des Ausweisdokumentes des Anlegers erforderlich. Diese Kopie muss vom Berater mit Datum, Stempel, Unterschrift, dem Beraternamen in Druckbuchstaben und dem Hinweis „Original lag vor“ bestätigt und den Antragsunterlagen beigefügt werden.

Bitte beachten Sie diese Anforderungen bei allen Depoteröffnungen. Anträge, denen keine Ausweiskopie beiliegt, führen leider zu Nachbearbeitungen, weil die Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Ansprechpartner

Guido Steffens
Abteilungsleiter fondsgebundene Altersvorsorge
Telefon: 040 / 822 267-348
E-Mail: gsteffens@netfonds.de

Guido Steffens (Diplom-Kaufmann) ist seit 2007 bei Netfonds. Dort leitet er den Bereich der fondsgebundenen Altersvorsorge. Der Schwerpunkt auf der DWS RiesterRente Premium und deren verschiedenen Ausgestaltungsformen.