Die Leistung der PKV steht im Vordergrund

03. September 2018

Umfassende Beratung beleuchtet auch die Rentenphase

Es gibt viele gute Gründe, sich für eine private Krankenvollversicherung zu entscheiden. Der wichtigste ist die Leistung, denn inzwischen ist die PKV wieder zu einem Premiumprodukt geworden. Tarife mit Dumpingpreisen und einem Leistungsniveau teilweise deutlich unterhalb der heutigen GKV-Leistungen sind vom Markt verschwunden.

Seit 2013 wurden nicht nur die Mindestleistungen in PKV-Tarife eingepflegt. Bei den Neuschöpfungen handelt es sich überwiegend um Leistungs-Hochkaräter. Und das ist gut so. Denn eine Krankenversicherung muss stark sein, wenn sie gebraucht wird. Umso wichtiger ist es, ein Beratungsgespräch von vornherein auf das Thema „Leistung“ zu bringen. Zum Beispiel mit einem einleitenden Satz wie: „Mal angenommen, vorgestern hätte Sie die Nachricht erreicht, dass Sie an einer schweren Krankheit leiden. Wie wären Sie heute gerne versichert?“ Bestimmt antwortet auch Ihr Kunde: „Natürlich besonders gut!“ Und schon sind Sie in einem Gespräch über die Leistungen und nicht über den Preis. Dass im Gegensatz zur GKV die Leistungen vertraglich garantiert sind, sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Erst die Leistung, dann der Preis

Nichtsdestotrotz spielt im zweiten Schritt natürlich auch die Monatsprämie eine gewichtige Rolle. Zum einen beim Beginn des Vertrages, aber besonders auch im Alter. Das ist ein wiederkehrendes Thema, wenn es um eine Vollversicherung geht. Es dürfte kein einziges Beratungsgespräch geben, in dem die lebenslange Bezahlbarkeit der Vollversicherung keine Rolle spielt.

Und so kann der kompetente Berater nun alle Register ziehen. Von Alterungsrückstellungen, dem Verzicht auf Tarifbausteine ab dem Rentenalter oder dem Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags. Nicht fehlen darf im Tarifvorschlag ein Beitragsentlastungstarif. Denn in den allermeisten Fällen erweist sich die frühzeitige Investition in einen Beitragsentlastungstarif als äußerst sinnvoll. Der Beitrag kann steuerlich nach den Regeln des Bürgerentlastungstarifs geltend gemacht werden.

Und da es sich in der Phase der Auszahlung um eine Tarifleistung handelt, muss sie nicht versteuert werden. Im Gegensatz zu einem Sparvorgang außerhalb der PKV hilft dieser Tarif, wenn es um die Disziplin geht. Das Geld aus dem Beitragsentlastungstarif sieht der PKV-Kunde nämlich nur auf einem Weg wieder: Wenn er tatsächlich im Renten oder Pensionsalter angekommen ist und dann in den Genuss der monatlichen Beitragsreduzierung kommt. So weit, so gut.

Spartenübergreifend beraten

Makler und Mehrfachagenten sind bekanntlich nicht als Ein-Sparten-Verkäufer unterwegs. Konzeptberatung ist der Trend. Das bedeutet, dass die Zusammenhänge der einzelnen Sparten erfasst und miteinander verbunden werden. Und so beginnt die Beantwortung der Fragen zum Komplex „Krankenversicherung im Alter“ viel früher. Und spartenübergreifend.

Dazu zählt die Frage, wer überhaupt im Rentenalter in der „Krankenversicherung der Rentner (KVdR)“ pflichtversichert ist und wer stattdessen weiter freiwilliges Mitglied der Kasse bleibt. Der Unterschied ist immens. Es lohnt sich daher, sich die Umstände kurz ins Gedächtnis zu rufen.

Pflichtmitglied der KVdR wird, wer über einen Anspruch auf gesetzliche Rente mit mindestens fünf anrechenbaren Jahren verfügt und im zweiten Teil seines Arbeitslebens mindestens neun Zehntel der Zeit Mitglied der GKV war. Ist Ihr Kunde allerdings Mitglied eines Versorgungswerks für die Rente, wie es beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater haben, dann bliebe er freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse. Das hat erhebliche Auswirkungen auf den Monatsbeitrag der Kasse (siehe Grafik). Denn es werden nicht nur Beiträge auf Renten und rentenähnliche Einkünfte erhoben. Auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen werden „verbeitragt“. Oder auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Da reicht schon die Fotovoltaikanlage auf dem Hausdach. Oder beratende Tätigkeiten gegen Honorar sowie Bestandsprovisionen, wenn der Rentner nach offiziellem Ende seines Arbeitslebens noch ein wenig weitermacht.

Was passiert im Alter?

Deswegen spielt bereits bei der Beratung zur Krankenvollversicherung die Frage, ob der Kunde im Alter Pflichtmitglied der KVdR werden oder freiwilliges Mitglied der Kasse bleiben würde, so er denn in der GKV verbleiben würde, eine gewichtige Rolle.

Das bedeutet: Wer sich ein erfolgreiches Arbeitsleben mit entsprechend hohen Einkünften im Alter ausmalt, muss besonders zur Kenntnis nehmen, dass ein Verbleib in der GKV für ihn teuer werden würde. Und das bei nicht garantierten Leistungen, die möglicherweise zu erhöhten Zuzahlungen oder Barankauf verschiedener medizinischer Leistungen führen können.

Beiträge zur privaten Vollversicherung sind einkommensunabhängig. Im Arbeitsleben wie im Ruhestand. Wer also eine PKV idealerweise mit einem Altersentlastungstarif zusammen abschließt, hat beste Chancen, dass es ihm im Ruhestand bei garantierten Leistungen auch noch finanziell besser geht. Sie sehen also: Die private Vollversicherung ist immer noch ein lohnendes und spannendes Thema. Das KV-Team von Netfonds hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.

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