Änderung im Impressum erforderlich

5. Januar 2021

Wichtig Information für Homepage/Website-Betreiber

Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist kürzlich außer Kraft getreten und wurde durch den Medienstaatsvertrag (MStV) abgelöst. Aufgrund dieser Gesetzesänderung muss auf den meisten Homepages eine Änderung vorgenommen werden.

Die Formulierung "Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV" muss ausgetauscht werden durch die Formulierung "Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV". Hinter dieser Formulierung muss immer der Name einer natürlichen Person genannt werden. Nicht zulässig ist z.B. die Formulierung "Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Mustermann GmbH“, korrekt wäre "Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Max Mustermann, Musterstr. 2, 12345 Musterstadt“.

Websites, auf denen auch redaktionell-journalistische Inhalte angeboten werden, müssen einen inhaltlich Verantwortlichen mit Namen und Anschrift nennen. Reine Online-Shops, die lediglich Produktseiten führen, oder der Betrieb einer Seite „Über uns“, auf der das Unternehmen nur kurz vorgestellt wird, lösen diese Pflicht nicht aus. Betroffen sind aber Blogs und alle Auftritte in sozialen Medien, also die Facebook-Fanpage, Instagram-Story, Pinterest-Pinnwand, der Youtube-Channel, die LinkedIn-Seite, der Twitter-Kanal eines Unternehmens und ähnliche Auftritte. Auf diesen muss immer ein inhaltlich Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV genannt werden.

Ihre Ansprechpartnerin im Hause Netfonds:

Sarah Lemke
Syndikusanwältin
E-Mail: legal@netfonds.de

Ihr Netfonds-Team

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